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BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07 |
Volltextveröffentlichungen (12)
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§§ 36 Abs. 4, 8 Nr. 5 GewStG
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung - Bundesverfassungsgericht
Zur Reichweite des Vertrauensschutzes gegenüber einer den laufenden Veranlagungs- bzw Erhebungszeitraum betreffenden Änderung von Steuergesetzen - partielle Nichtigkeit des § 36 Abs 4 GewStG idF vom 20.12.2001
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 8 Nr 5 GewStG vom 20.12.2001, § 9 Nr 2a GewStG, § 9 Nr 7 GewStG
Zur Reichweite des Vertrauensschutzes gegenüber einer den laufenden Veranlagungs- bzw Erhebungszeitraum betreffenden Änderung von Steuergesetzen - partielle Nichtigkeit des § 36 Abs 4 GewStG idF vom 20.12.2001 - Enttäuschung berechtigten Vertrauens nicht gerechtfertigt, ... - rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 8 Nr 5 GewStG vom 20.12.2001, § 9 Nr 2a GewStG, § 9 Nr 7 GewStG
Zur Reichweite des Vertrauensschutzes gegenüber einer den laufenden Veranlagungs- bzw Erhebungszeitraum betreffenden Änderung von Steuergesetzen - partielle Nichtigkeit des § 36 Abs 4 GewStG idF vom 20.12.2001 - Enttäuschung berechtigten Vertrauens nicht gerechtfertigt, ... - Wolters Kluwer
Vorliegen einer Zerstörung des Vertrauens in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG aus Streubesitzbeteiligungen durch Einfügung des § 8 Nr. 5 in das GewStG
- rewis.io
Zur Reichweite des Vertrauensschutzes gegenüber einer den laufenden Veranlagungs- bzw Erhebungszeitraum betreffenden Änderung von Steuergesetzen - partielle Nichtigkeit des § 36 Abs 4 GewStG idF vom 20.12.2001 - Enttäuschung berechtigten Vertrauens nicht gerechtfertigt, ...
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer Zerstörung des Vertrauens in den zukünftigen Bestand der bisherigen Rechtslage zur gewerbesteuerlichen Freistellung von Erträgen i.S.d. § 8b Abs. 1 KStG aus Streubesitzbeteiligungen durch Einfügung des § 8 Nr. 5 in das GewStG
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Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- nrw.de , S. 3 (Pressemitteilung)
Vertrauen des Bürgers ab Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses nicht mehr geschützt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vertrauensschutz im heutigen Steuerrecht
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Hinzurechnung von Dividenden
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Das rückwirkende Inkraftsetzen des § 8 Nr. 5 GewStG war verfassungswidrig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Eingriff ins laufende Steuerjahr - Karlsruhe stärkt Gesetzgeber
- Betriebs-Berater (Kurzinformation)
Vertrauensschutz in Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)
Vertrauensschutz in den Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung
- pwc.de (Kurzinformation)
Steuerpflichtige müssen auf Fortbestand einer steuerrechtlichen Regelung vertrauen können
Besprechungen u.ä. (3)
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Echte und unechte Rückwirkung von Gesetzen
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
Unechte Rückwirkung von Steueränderungen: Gesetzgeber nur begrenzt vertrauenswürdig
- handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)
Rückwirkung im Vermittlungsausschuss
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Münster, 02.03.2007 - 9 K 5772/03
- FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
- BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Papierfundstellen
- BVerfGE 132, 302
- NJW 2013, 145
- WM 2012, 2254
- DB 2012, 2614
- DÖV 2013, 119
- BStBl II 2012, 932
- DStR 2012, 2322
- NZG 2013, 834
Wird zitiert von ... (314) Neu Zitiert selbst (39)
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 1/03
Entgangene Einnahmen
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Der vorliegend zu beurteilende Sachverhalt einer zugeflossenen Gewinnausschüttung unterscheide sich in seinen relevanten Merkmalen nicht von dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall einer zugeflossenen Arbeitnehmerabfindung (BVerfGE 127, 31).
Die Steuerpflichtigen dürften bei ihren Entscheidungen über Sparen, Konsum oder Investition der erzielten Einnahmen darauf vertrauen, dass der Steuergesetzgeber nicht ohne sachlichen Grund von hinreichendem Gewicht die Rechtslage zu einem späteren Zeitpunkt rückwirkend zu ihren Lasten verändere und dadurch den Nettoertrag der Einkünfte erheblich mindere (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Das Bundesverfassungsgericht habe dies mit seiner neueren Rechtsprechung (Hinweis auf BVerfGE 127, 31) bestätigt.
Insofern unterscheide sich der vorgelegte Fall von dem Ausgangsfall zu BVerfGE 127, 31.
Zwar habe das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Beschränkung der steuerlichen Entlastung von Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen unter anderem insoweit gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstoße, als die Entschädigung vor der Verkündung des neuen Rechts ausgezahlt worden sei (Hinweis auf BVerfGE 127, 31 ).
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Hier muss der Normadressat eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
bb) Berechtigtes Vertrauen für den die Ausschüttung entgegennehmenden Minderheitsgesellschafter besteht danach vorrangig im Hinblick auf die Gewährleistungsfunktion der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Deshalb können Steuerpflichtige regelmäßig nicht mehr darauf vertrauen, das gegenwärtig geltende Recht werde auch in Zukunft, insbesondere im Folgejahr, unverändert fortbestehen; es ist ihnen vielmehr grundsätzlich möglich, ihre wirtschaftlichen Dispositionen durch entsprechende Anpassungsklauseln auf mögliche zukünftige Änderungen einzustellen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm sogar im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ).
Diese Zuordnung hat das Bundesverfassungsgericht als den "verhältnismäßig besten Ausgleich" zwischen den denkbaren Positionen - Abstellen auf die Einbringung des Gesetzentwurfs einerseits und die Verkündung der Neuregelung andererseits - bezeichnet (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 127, 31 ).
Es kann daher hier offen bleiben, ob die Einbringung eines Gesetzentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ stets der maßgebliche Zeitpunkt ist, ab dem sich die Betroffenen nicht mehr auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der bisherigen Rechtslage berufen können (s.o. aa, vgl. auch BVerfGE 127, 31 ).
Da es insoweit schon an einem schutzwürdigen Vertrauen auf das Nichtbestehen einer solchen Hinzurechnungsvorschrift fehlt, kommt eine Abwägung, ob das Interesse der Allgemeinheit an dem rückwirkenden Inkraftsetzen des § 8 Nr. 5 GewStG bis zum 11. Dezember 2001 dem Vertrauen Einzelner auf die Fortgeltung der Rechtslage über diesen Zeitpunkt hinaus unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (zu diesem Maßstab vgl. BVerfGE 127, 31 und oben I 3 c) vorgeht, nicht in Betracht.
Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings in seinem Beschluss vom 7. Juli 2010 zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG (BVerfGE 127, 31 ) die Schutzwürdigkeit des Vertrauens der Betroffenen in die Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts unabhängig von der Schutzwürdigkeit ihrer Dispositionen zum Zeitpunkt der zugrunde liegenden Vereinbarungen für den Fall bejaht, dass der Mittelzufluss vor Verkündung der Neuregelung erfolgt ist.
Die Vorhersehbarkeit einer möglichen zukünftigen Gesetzesänderung bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses der Entschädigungsvereinbarung und zum Zeitpunkt der Erfüllung des materiellen steuerbegründenden Tatbestands durch den Zufluss des Abfindungsbetrags stehe der Anerkennung grundrechtlich geschützten Vertrauens in geltendes Recht zum Zeitpunkt der Erfüllung nicht grundsätzlich entgegen (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Selbst wenn der Geldzufluss erst nach dem endgültigen Gesetzesbeschluss über die beabsichtigte Steuererhöhung erfolgt sei und die Betroffenen sich deshalb grundsätzlich schon auf die Neuregelung hätten einstellen können, bleibe in diesen Fällen des Mittelzuflusses vor Verkündung der Neuregelung das berechtigte Vertrauen der Steuerpflichtigen in die Gewährleistungsfunktion des Rechts, das nur durch überwiegende Gemeinwohlinteressen an einer rückwirkenden Neuregelung überwunden werden könne (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Er verliert seine Rechte zwar nicht ohne seinen Willen, gibt sie aber doch unter einem erheblichen wirtschaftlichen, rechtlichen oder tatsächlichen Druck auf (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
In dieser besonderen Situation verdient das Interesse des Arbeitnehmers am Erhalt des verfügbaren Werts einer solchen Vereinbarung in weitergehendem Umfang Schutz, selbst wenn sie erst nach der Zustimmung des Bundestages zu einem Steuererhöhungsgesetz geschlossen wurde, sofern die Abfindung noch vor der Verkündung des Gesetzes ausgezahlt wurde (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Selbst bei Abwicklung dieses Beschlusses vor der Verkündung des Gesetzes am 24. Dezember 2001 ändert der dadurch erreichte "gesteigerte Grad an Abgeschlossenheit" (vgl. BVerfGE 127, 31 ) nichts am Fehlen schutzwürdigen Vertrauens in den Bestand der noch geltenden Steuerrechtslage für die Vorabausschüttung.
Erst der in Umsetzung des Gesellschafterbeschlusses erfolgte Zufluss der Ausschüttung beim Empfänger verschafft dem Sachverhalt einen gesteigerten Grad an Abgeschlossenheit, der Schutz gegen eine rückwirkende Änderung der Rechtslage bietet (vgl. BVerfGE 127, 31 ).
Die allgemeinen Ziele der Umgestaltung des Steuerrechts und der Erhöhung des Steueraufkommens rechtfertigen die rückwirkende Steuerbelastung nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvL 14/02
Spekulationsfrist
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Den Beschlüssen vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) sei auch darin zu folgen, dass es nicht auf die konkrete Motivations- und Entscheidungslage der einzelnen Steuerpflichtigen bei der Disposition und ihrer Umsetzung ankomme, sondern für die Frage der Verfassungsmäßigkeit die generalisierende Sicht des Gesetzgebers maßgeblich sei.
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; vgl. BVerfGE 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Hier muss der Normadressat eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Andernfalls wäre das Vertrauen in die Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit der Rechtsordnung als Garanten einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 126, 369 ; 127, 1 ).
Die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt zwar, sofern keine besonderen Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 127, 1 ).
Hier ist eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinzunehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ).
Die allgemeinen Ziele der Umgestaltung des Steuerrechts und der Erhöhung des Steueraufkommens rechtfertigen die rückwirkende Steuerbelastung nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 14.05.1986 - 2 BvL 2/83
Einkommensteuerrecht
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt des Kalenderjahres (§ 25 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm sogar im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ).
Diese Zuordnung hat das Bundesverfassungsgericht als den "verhältnismäßig besten Ausgleich" zwischen den denkbaren Positionen - Abstellen auf die Einbringung des Gesetzentwurfs einerseits und die Verkündung der Neuregelung andererseits - bezeichnet (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94
Stichtagsregelung
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (BVerfGE 101, 239 ).Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ).
Normen mit echter Rückwirkung sind grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 101, 239 ).
a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Diese Grenzen sind erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (vgl. BVerfGE 95, 64 ; 101, 239 ; 122, 374 ; stRspr).
Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit muss gewahrt sein (vgl. BVerfGE 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 116, 96 ; 122, 374 ; 123, 186 ).
- BVerfG, 03.12.1997 - 2 BvR 882/97
Schiffbauverträge
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 der Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt des Kalenderjahres (§ 25 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Der Gesetzgeber kann deshalb berechtigt sein, den zeitlichen Anwendungsbereich einer Norm sogar im Sinne einer echten Rückwirkung auch auf den Zeitraum von dem Gesetzesbeschluss bis zur Verkündung zu erstrecken (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 272 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 127, 31 ).
- BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93
Sozialpfandbriefe
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde andernfalls den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 125, 104 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen der Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt zwar, sofern keine besonderen Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 127, 1 ).
- BVerfG, 22.03.1983 - 2 BvR 475/78
Rechtshilfevertrag
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt" worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ).Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
a) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ).
Die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde andernfalls den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 07.07.2010 - 2 BvR 748/05
Beteiligungsquote
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
c) Bei der verfassungsrechtlichen Würdigung geht das vorlegende Gericht in seinem neuen Vorlagebeschluss nun von den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1; 127, 31; 127, 61) aus.Den Beschlüssen vom 7. Juli 2010 (BVerfGE 127, 1 ; 127, 61 ) sei auch darin zu folgen, dass es nicht auf die konkrete Motivations- und Entscheidungslage der einzelnen Steuerpflichtigen bei der Disposition und ihrer Umsetzung ankomme, sondern für die Frage der Verfassungsmäßigkeit die generalisierende Sicht des Gesetzgebers maßgeblich sei.
b) Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Freilich ist auch in diesem Fall eine unechte Rückwirkung nicht grundsätzlich unzulässig (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
Soweit daher an zurückliegende Sachverhalte innerhalb des nicht abgeschlossenen Veranlagungs- oder Erhebungszeitraums angeknüpft wird, ist diese unechte Rückwirkung mit den Grundsätzen grundrechtlichen und rechtsstaatlichen Vertrauensschutzes nur vereinbar, wenn sie zur Förderung des Gesetzeszwecks geeignet und erforderlich ist und wenn bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ).
- BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02
Verfassungsbeschwerde von drei Ruhestandsbeamten gegen Vorschriften des …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Es würde Einzelne in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ).Bis zu diesem Zeitpunkt, zumindest aber bis zum endgültigen Gesetzesbeschluss (vgl. BVerfGE 97, 67 m.w.N.), müssen von einem Gesetz Betroffene grundsätzlich darauf vertrauen können, dass ihre auf geltendes Recht gegründete Rechtsposition nicht durch eine zeitlich rückwirkende Änderung der gesetzlichen Rechtsfolgenanordnung nachteilig verändert wird (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 67, 1 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 114, 258 ; 127, 1 ).
Die Gewährung vollständigen Schutzes zu Gunsten des Fortbestehens der bisherigen Rechtslage würde andernfalls den dem Gemeinwohl verpflichteten Gesetzgeber in wichtigen Bereichen lähmen und den Konflikt zwischen der Verlässlichkeit der Rechtsordnung und der Notwendigkeit ihrer Änderung im Hinblick auf einen Wandel der Lebensverhältnisse in nicht mehr vertretbarer Weise zu Lasten der Anpassungsfähigkeit der Rechtsordnung lösen (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
Die Interessen der Allgemeinheit, die mit der Regelung verfolgt werden, und das Vertrauen der Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage sind abzuwägen (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 50, 386 ; 67, 1 ; 75, 246 ; 105, 17 ; 114, 258 ).
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten …
Auszug aus BVerfG, 10.10.2012 - 1 BvL 6/07
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 125, 104 ).Andernfalls wäre das Vertrauen in die Rechtssicherheit und Rechtsbeständigkeit der Rechtsordnung als Garanten einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung ernsthaft gefährdet (vgl. BVerfGE 109, 133 ; 126, 369 ; 127, 1 ).
Die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, genießt zwar, sofern keine besonderen Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 38, 61 ; 68, 193 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 127, 1 ).
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08
Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform …
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
- BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
- BVerfG, 10.03.1971 - 2 BvL 3/68
Verfassungsrechtliche Prüfung des deutsch-schweizerischen …
- BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82
Emeritierungsalter
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2192/05
Übergangsregeln vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren bei der …
- BVerfG, 18.02.2009 - 1 BvR 3076/08
Gründe zur Ablehnung des Antrags eines "EEG-Stromerzeugers" auf Erlass einer …
- BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82
Zahntechniker-Innungen
- BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
- BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69
'Leberpfennig'
- BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07
Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs. …
- BFH, 06.03.2013 - I R 14/07
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. …
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 2530/05
Kürzung der Rentenansprüche der Vertriebenen und Flüchtlinge nach dem …
- BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07
Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen …
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Kürzung der Fremdrenten verfassungsgemäß, aber Übergangsregelung für rentennahe …
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvL 11/74
Allgemeinverbindlicherklärung I
- BVerfG, 08.03.1983 - 2 BvL 27/81
Verfassungsmäßigkeit des § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG
- BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83
Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den …
- BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
- BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69
Berlinhilfegesetz
- BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79
Heilfürsorgeansprüche der Soldaten
- BVerfG, 13.03.1979 - 2 BvR 72/76
Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots für private Schuldzinsen
- BVerfG, 26.04.1988 - 2 BvL 13/86
Verfassungswidrigkeit des § 23 AGBGB Schleswig-Holstein
- BVerfG, 16.11.1965 - 2 BvL 8/64
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit der Rückwirkung von …
- BFH, 09.11.2011 - I B 62/11
Nichtzulassungsbeschwerde: Gewerbesteuerliches Schachtelprivileg
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvR 1/60
Grenzen des Vertrauensschutzes hinsichtlich der Fortgeltung von Steuertarifen
- FG Köln, 01.06.2006 - 15 K 5537/03
Rückwirkende Anwendung des § 8 Nr. 5 GewStG
- FG Berlin, 13.02.2004 - 6 B 6314/03
Hinzurechnungen von Ausschüttungen verfassungsgemäß?
- BVerfG, 19.11.2019 - 2 BvL 22/14
Regelungen zur steuerlichen Behandlung von Erstausbildungskosten verfassungsgemäß
Die Prüfung ist deshalb - auch mit Rücksicht auf die Befriedungsfunktion der Normenkontrollentscheidung (vgl. BVerfGE 44, 322 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 139, 285 ) - auf § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu erstrecken. - BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Geschützt ist das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ).Zwar kann die förmliche Einbringung des Entwurfs einer Gesetzesänderung bereits das Vertrauen in die bestehende Rechtslage zerstören (oben C I 3 c cc (2) (b) (bb) (α), Rn. 336 und BVerfGE 132, 302 ); berechtigtes Vertrauen auf eine neue Rechtslage jedoch, dessen spätere Enttäuschung gegebenenfalls mit einem Entschädigungsanspruch kompensiert werden müsste, kann erst mit dem Beschluss des Parlaments über das neue Gesetz begründet werden.
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
Im Einkommensteuerrecht liegt deshalb eine echte Rückwirkung/Rückbewirkung von Rechtsfolgen erst dann vor, wenn der Gesetzgeber die mit dem jeweiligen Ende des Veranlagungszeitraums entstandene Einkommensteuerschuld nachträglich ändert (§ 38 der Abgabenordnung i.V.m. § 36 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfG-Beschlüsse in DStR 2014, 520, HFR 2014, 359, Rz 40 ff., m.w.N.; vom 7. Juli 2010 2 BvL 14/02, 2 BvL 2/04, 2 BvL 13/05, BVerfGE 127, 1, , BStBl II 2011, 76; vom 10. Oktober 2012 1 BvL 6/07, BVerfGE 132, 302, , BStBl II 2012, 932).
- BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16
Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten …
Knüpfen künftige Rechtsfolgen aber an zurückliegende Sachverhalte an, muss das betätigte Vertrauen des Einzelnen auf die Fortgeltung der Rechtslage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes berücksichtigt werden (stRspr, vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 - BVerfGE 132, 302 Rn. 46 m.w.N.). - BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22
Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche …
Demgegenüber ist von einer "unechten" Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ; 148, 217 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 127, 1 ; 132, 302 ; 148, 217 ).Dieses grundsätzliche Verbot der Rückbewirkung von Rechtsfolgen schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 156, 354 ).
- BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von …
Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ; jeweils m.w.N.), und solchen mit unechter Rückwirkung, die grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 132, 302 ; 135, 1 ).a) Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (BVerfGE 132, 302 ; 135, 1 ; vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ).
Dies ist insbesondere der Fall, wenn ihre Rechtsfolge mit belastender Wirkung schon vor dem Zeitpunkt ihrer Verkündung für bereits abgeschlossene Tatbestände gelten soll ("Rückbewirkung von Rechtsfolgen"; BVerfGE 132, 302 ; 135, 1 ).
b) Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ; 132, 302 ), so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden ("tatbestandliche Rückanknüpfung"; BVerfGE 132, 302 ).
Die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach eine echte Rückwirkung im Steuerrecht nur vorliegt, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ; 135, 1 ), ist auf die vorliegenden Sachverhalte nicht übertragbar.
bb) (1) Gesetze mit echter Rückwirkung sind grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ; stRspr).
Denn diese unechte Rückwirkung stünde einer echten Rückwirkung jedenfalls im Ergebnis nahe, weshalb an ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung im Verhältnis zu sonstigen Fällen unechter Rückwirkung gesteigerte Anforderungen zu stellen wären (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
Dieser Fall steht dem einer echten Rückwirkung jedenfalls im Ergebnis nahe (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
bb) Bei einer Gesamtabwägung zwischen dem Gewicht des enttäuschten Vertrauens einerseits und dem Gewicht und der Dringlichkeit der die Rechtsänderung rechtfertigenden Gründe andererseits (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ) hat der Gesetzgeber dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz der Beschwerdeführerinnen nicht in hinreichendem Maß Rechnung getragen.
Das allgemeine Ziel der Umgestaltung des Abgabenrechts sowie fiskalische Gründe - nämlich das öffentliche Interesse an der Refinanzierung der öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage - rechtfertigen die rückwirkende Abgabenbelastung hier nicht (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 ).
- BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für …
Dies ist beim endgültigen Beschluss des Bundestages über einen Gesetzentwurf der Fall (vgl. BVerfGE 126, 369 ; 132, 302 jeweils m.w.N.).Darüber hinaus können sich ab der Einbringung eines Gesetzentwurfs im Bundestag durch ein initiativberechtigtes Organ die Betroffenen nicht mehr auf ein schutzwürdiges Vertrauen in den Bestand der Rechtslage berufen (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Schon mit dem Zustandekommen eines Staatsvertrages ist mit einer Neuregelung durch entsprechende Landesgesetze ernsthaft zu rechnen (vgl. BVerfGE 126, 369 ), so dass geplante Gesetzesänderungen öffentlich und mögliche zukünftige Gesetzesänderungen damit in konkreten Umrissen vorhersehbar werden (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
Denn bereits in diesem Fall sind mögliche zukünftige Gesetzesänderungen in konkreten Umrissen allgemein vorhersehbar (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
- BVerfG, 10.04.2018 - 1 BvR 1236/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Gewerbesteuerpflicht für Gewinne aus …
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (stRspr; vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).Eine Rechtsnorm entfaltet "echte" Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).
Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 123, 186 ), etwa wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.; ferner BVerfGE 127, 1 m.w.N.; "tatbestandliche Rückanknüpfung").
Für den Bereich des Gewerbesteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Erhebungszeitraum der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist (vgl. BVerfGE 132, 302 unter Verweisung auf §§ 14, 18 GewStG; entsprechend für den Veranlagungszeitraum im Einkommensteuerrecht vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ).
Soweit nicht besondere Momente der Schutzwürdigkeit hinzutreten, genießt die bloß allgemeine Erwartung, das geltende Recht werde zukünftig unverändert fortbestehen, keinen besonderen verfassungsrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).
Insbesondere muss der Normadressat hier eine Enttäuschung seines Vertrauens in die alte Rechtslage nur hinnehmen, soweit dies aufgrund besonderer, gerade die Rückanknüpfung rechtfertigender öffentlicher Interessen unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 132, 302 m.w.N.).
Das gilt vor allem dann, wenn auf der Grundlage des geltenden Rechts vor Verkündung des rückwirkenden Gesetzes bereits Leistungen zugeflossen waren (vgl. BVerfGE 127, 31 ; einschränkend insoweit BVerfGE 132, 302 ).
Besonders schutzwürdig ist das Vertrauen der Betroffenen zudem dann, wenn diese vor der Einbringung des neuen Gesetzes in den Bundestag verbindliche Festlegungen getroffen hatten (vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Damit entfaltet § 7 Satz 2 GewStG nach der Rechtsprechung über den Erhebungszeitraum unechte Rückwirkung, weil die Gewerbesteuer erst mit dessen Ablauf entsteht (vgl. BVerfGE 132, 302 ).
(1) Das Bundesverfassungsgericht hat in jüngerer Zeit bereits mehrfach entschieden, dass die Einbringung eines Gesetzentwurfs in den Deutschen Bundestag das Vertrauen der Betroffenen auf den Fortbestand der bisherigen Rechtslage zerstören kann und deshalb eine darin vorgesehene Neuregelung ohne Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes unechte Rückwirkung entfalten darf (vgl. dazu BVerfGE 127, 31 ; 143, 246 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. - juris, Rn. 199; in BVerfGE 132, 302 offen gelassen, weil in jenem Fall jedenfalls der Vorschlag des Vermittlungsausschusses das Vertrauen zerstört hatte).
Sie nimmt aber unter Umständen dem Vertrauen darauf die Grundlage, die jetzige Gesetzeslage in einem Regelungsbereich werde auf absehbare Zeit bestehen bleiben (zur Gewährleistungsfunktion des geltenden Rechts vgl. BVerfGE 127, 31 ; 132, 302 ).
Gewinne aus Dispositionen, die erst vorgenommen wurden, nachdem ein ordnungsgemäß in das Gesetzgebungsverfahren eingebrachter und damit auch veröffentlichter Gesetzentwurf etwaiges Vertrauen zerstört hat, hindern den Gesetzgeber nicht an einer unecht rückwirkenden Steuerbelastung, selbst wenn die Erträge vor der Verkündung des Gesetzes zugeflossen sind (so bereits BVerfGE 132, 302 ).
Elemente besonderer Schutzwürdigkeit, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss zur sogenannten "Fünftel-Regelung" des § 34 Abs. 1 EStG mit Rücksicht auf damals betroffene Abfindungsvereinbarungen zwischen Arbeitgebern und aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidenden Arbeitnehmern angenommen hat (vgl. BVerfGE 127, 31 sowie dazu wiederum BVerfGE 132, 302 ), sind hier nicht erkennbar.
- BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvL 5/08
§ 43 Abs 18 KAGG wegen Verletzung des rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbots …
Das vorlegende Gericht war nicht verpflichtet, den Vorlagebeschluss vom 22. Februar 2008 im Hinblick auf mehrere zwischenzeitlich ergangene Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 126, 369; 127, 1; 131, 20; 132, 302) zu ergänzen, die auch für die Vorlage relevante Aussagen zu Fragen der Verfassungsmäßigkeit rückwirkender Gesetze enthalten.Es kann auch einen Ergänzungsbeschluss fassen, wenn es Mängel im ursprünglichen Vorlagebeschluss beseitigen will (vgl. z.B. BVerfGE 132, 302 ).
Die Befriedungsfunktion des Normenkontrollverfahrens (vgl. dazu BVerfGE 132, 302 m.w.N.) spricht für diese Erweiterung der Vorlagefrage.
a) Das Bundesverfassungsgericht unterscheidet bei rückwirkenden Gesetzen in ständiger Rechtsprechung zwischen Gesetzen mit echter Rückwirkung, die grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 101, 239 ; 132, 302 ; jeweils m.w.N.), und solchen mit unechter Rückwirkung, die grundsätzlich zulässig sind (vgl. BVerfGE 132, 302 m.w.N.).
Eine Rechtsnorm entfaltet echte Rückwirkung, wenn sie nachträglich in einen abgeschlossenen Sachverhalt ändernd eingreift (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 30, 367 ; 101, 239 ; 123, 186 ; 132, 302 ).
Im Steuerrecht liegt eine echte Rückwirkung nur vor, wenn der Gesetzgeber eine bereits entstandene Steuerschuld nachträglich abändert (vgl. BVerfGE 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 132, 302 ).
Für den Bereich des Einkommensteuerrechts bedeutet dies, dass die Änderung von Normen mit Wirkung für den laufenden Veranlagungszeitraum jedenfalls in formaler Hinsicht der Kategorie der unechten Rückwirkung zuzuordnen ist; denn nach § 38 Abgabenordnung in Verbindung mit § 36 Abs. 1 EStG entsteht die Einkommensteuer erst mit dem Ablauf des Veranlagungszeitraums, das heißt des Kalenderjahres (§ 25 Abs. 1 EStG; vgl. BVerfGE 72, 200 ; 97, 67 ; 132, 302 ; vgl. auch bereits BVerfGE 13, 261 ; 13, 274 ; 19, 187 ; 30, 272 ).
Das grundsätzliche Verbot echt rückwirkender belastender Gesetze beruht auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 132, 302 ).
Es schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 132, 302 ).
Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 132, 302 ).
Es würde die Betroffenen in ihrer Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an ihr Verhalten oder an sie betreffende Umstände ohne Weiteres im Nachhinein belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt ihres rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 132, 302 ).
Ausgehend hiervon sind Gesetze mit echter Rückwirkung grundsätzlich nicht mit der Verfassung vereinbar (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 101, 239 ; 132, 302 ; stRspr).
Nichts anderes gilt dabei für die insoweit besonders gelagerten, der echten Rückwirkung angenäherten Fälle, in denen für einen noch nicht abgelaufenen steuerlichen Veranlagungszeitraum rückwirkende Änderungen in Frage standen und für verfassungswidrig erklärt wurden (vgl. BVerfGE 72, 200; 127, 1; 127, 61; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 10. Oktober 2012 - 1 BvL 6/07 -, NJW 2013, S. 145 ff.).
- BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19
Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß
Die Vorlagefrage bedarf weder der Auslegung noch der Präzisierung (vgl. BVerfGE 76, 130 ; 78, 104 ; 78, 232 ; 85, 176 ; 108, 186 ; 120, 56 ; 132, 302 ).a) Wenn der Gesetzgeber die Rechtsfolge eines der Vergangenheit zugehörigen Verhaltens nachträglich belastend ändert, bedarf dies einer besonderen Rechtfertigung vor dem Rechtsstaatsprinzip und den Grundrechten des Grundgesetzes, unter deren Schutz Sachverhalte "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 45, 142 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
Es würde den Einzelnen in seiner Freiheit erheblich gefährden, dürfte die öffentliche Gewalt an sein Verhalten oder an ihn betreffende Umstände im Nachhinein ohne Weiteres belastendere Rechtsfolgen knüpfen, als sie zum Zeitpunkt seines rechtserheblichen Verhaltens galten (vgl. BVerfGE 30, 272 ; 63, 343 ; 72, 200 ; 97, 67 ; 105, 17 ; 114, 258 ; 127, 1 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
Demgegenüber ist von einer "unechten' Rückwirkung in Form einer tatbestandlichen Rückanknüpfung auszugehen, wenn die Rechtsfolgen eines Gesetzes erst nach Verkündung der Norm eintreten, deren Tatbestand aber Sachverhalte erfasst, die bereits vor Verkündung "ins Werk gesetzt' worden sind (vgl. BVerfGE 30, 392 ; 39, 128 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 105, 17 ; 109, 133 ; 114, 258 ; 122, 374 ; 123, 186 ; 127, 1 ; 128, 90 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 148, 217 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2020 - 2 BvR 916/11, 2 BvR 636/12 -, Rn. 235 f.).
b) Grundsätzlich ist eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung) verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 97, 67 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 127, 1 ; 127, 31 ; 127, 61 ; 131, 20 ; 132, 302 ; 135, 1 ; 141, 56 ).
Dieses grundsätzliche Verbot der Rückbewirkung von Rechtsfolgen schützt das Vertrauen in die Verlässlichkeit und Berechenbarkeit der unter der Geltung des Grundgesetzes geschaffenen Rechtsordnung und der auf ihrer Grundlage erworbenen Rechte (vgl. BVerfGE 101, 239 ; 132, 302 ; 135, 1 ).
- BSG, 04.05.2016 - B 6 KA 24/15 R
Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Erteilung der …
- BVerfG, 12.07.2023 - 2 BvR 482/14
Verfassungsbeschwerde betreffend die rückwirkende Einführung …
- BVerfG, 26.07.2016 - 1 BvL 8/15
Die Beschränkung ärztlicher Zwangsbehandlung auf untergebrachte Betreute ist mit …
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
- BVerfG, 03.11.2021 - 1 BvL 1/19
Zeitlich unbegrenzte Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach Eintritt der …
- BVerfG, 30.06.2020 - 1 BvR 1679/17
Verfassungsbeschwerden gegen Windenergie-auf-See-Gesetz wegen fehlender …
- BVerfG, 14.12.2022 - 2 BvL 7/13
Rückwirkende Einführung einer körperschaftsteuerrechtlichen Regelung betreffend …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 61/11
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BVerfG, 23.10.2013 - 1 BvR 1842/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen den Anspruch auf Vergütungsanpassung im …
- BFH, 17.07.2014 - VI R 8/12
Vorlage an das BVerfG: Ausschluss des Werbungskostenabzugs für …
- BGH, 08.05.2015 - V ZR 62/14
Grundstücksnutzung durch einen Telekommunikationsdienstleistungsanbieter: Bindung …
- BVerfG, 25.03.2021 - 2 BvL 1/11
Rückwirkende Einführung einer Regelung über den nur ratierlichen Abzug von in …
- BFH, 23.10.2019 - XI R 43/18
Vorlage an das BVerfG: BFH hält rückwirkende Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 …
- BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11
Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig
- BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R
Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress …
- BFH, 22.02.2017 - I R 2/15
Nachversteuerung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG 1997/StBereinG 1999; Abzug sog. …
- StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13
Spielhallen
- BAG, 27.03.2014 - 6 AZR 204/12
Nachrang von Entgeltansprüchen eines Gesellschafters
- SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18
Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung
- BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17
Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch …
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 24.01.2017 - LVG 1/16
Normenkontrollantrag der Fraktion DIE LINKE im Landtag von Sachsen-Anhalt zur …
- BSG, 30.10.2019 - B 6 KA 9/18 R
Vergütung vertragsärztlicher Leistungen
- BVerwG, 17.10.2023 - 9 CN 3.22
Vertrauensschutz auf Grund hypothetischer Festsetzungsverjährung des …
- BVerfG, 07.04.2022 - 2 BvR 2194/21
Verfassungsbeschwerde gegen die Einziehung von rund 176 Millionen Euro im …
- BVerfG, 29.04.2022 - 1 BvL 2/17
Vorlagen zum Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetz unzulässig
- BFH, 17.07.2014 - VI R 2/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- BFH, 23.10.2013 - X R 3/12
Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen sind …
- BFH, 10.06.2015 - I R 79/13
Besteuerungsrecht für Abfindung an einen in die Schweiz verzogenen, zuvor im …
- SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18
Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V
- BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18
Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …
- BAG, 03.05.2022 - 3 AZR 408/21
Betriebsrentenanpassung - Überschussbeteiligung
- BFH, 14.06.2018 - III R 35/15
Verfassungskonformität gewerbesteuerrechtlicher Hinzurechnungen
- BVerfG, 07.12.2022 - 2 BvR 988/16
Übergangsregelung vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren im …
- BFH, 06.06.2013 - I R 38/11
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- AG Frankfurt/Main, 28.09.2020 - 31 C 2036/20
Ausgefallenes Konzert von "Die Fantastischen Vier" - Beschränkung der …
- FG München, 05.02.2020 - 7 K 3182/17
Steuerfreiheit von Ausschüttungen von Altveräußerungsgewinnen
- BFH, 27.11.2013 - I R 36/13
Vororganschaftlich verursachte Mehrabführungen als fiktive Gewinnausschüttungen: …
- OLG Düsseldorf, 25.08.2021 - 3 Kart 211/20
Nord Stream 2 gegen Bundesnetzagentur
- BGH, 09.05.2014 - V ZB 123/13
Zwangsversteigerungsverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Behandlung …
- VG Köln, 01.12.2015 - 14 K 7974/13
Polnische Fuhrunternehmerin kann keine Erstattung für gezahlte Maut verlangen
- BFH, 17.07.2014 - VI R 72/13
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- LSG Hessen, 27.03.2017 - L 9 AS 331/15
§ 103 Abs. 1 SGB X bietet keine Anspruchsgrundlage für ein Erstattungsbegehren …
- FG Niedersachsen, 25.01.2018 - 6 K 145/16
Vorliegen eines Verstoßes gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit bei …
- BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 9.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
- BVerfG, 29.09.2015 - 2 BvR 2683/11
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BFH, 17.07.2014 - VI R 38/12
Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Beschlüssen vom 17. 7. 2014 VI R 2/12 und …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.12.2015 - L 16 R 134/13
Arbeitslosengeld II - rückwirkende Bewilligung von Rente wegen Erwerbsminderung - …
- VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 13577/16
- BVerfG, 05.03.2018 - 1 BvR 2864/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Kürzung der Zuteilung kostenloser …
- BVerfG, 01.07.2020 - 1 BvR 2838/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung eines staats- und …
- VG Düsseldorf, 07.12.2018 - 21 K 11634/16
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 4/18 R
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Beitragszuschlags in der gesetzlichen …
- SG Gießen, 30.03.2015 - S 29 AS 871/13
1. Erstattungsansprüchen der Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende …
- BVerfG, 12.02.2019 - 1 BvR 2914/17
Erfolglose Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines Energieunternehmens bezüglich …
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 16/18
Verfassungsrechtlich zulässige unechte Rückwirkung durch §§ 15b, 20 Abs. 2b Satz …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1299/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- BVerfG, 30.09.2015 - 2 BvR 1066/10
Verfassungsbeschwerden gegen das Alterseinkünftegesetz ohne Erfolg
- BSG, 23.06.2020 - B 2 U 10/18 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Beitragszuschlagsverfahren gem § …
- BVerwG, 22.03.2018 - 7 C 30.15
Anschlussrevision; Ausgestaltung; Bundesrechnungshof; Bundestag; …
- BSG, 13.03.2023 - B 12 R 4/21 R
Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Gesellschafter-Geschäftsführer einer …
- BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 11/16 R
Risikostrukturausgleich: Zuschüsse für AOK Rheinland gestrichen
- VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14
Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"
- BFH, 29.09.2021 - I R 40/17
Wirtschaftliches Eigentum und Bilanzierung bei Wertpapierdarlehen - Berechnung …
- OVG Bremen, 22.10.2014 - 2 D 106/13
Normenkontrolle gegen Ortsgesetz zur Änderung der Beitragsordnung für die …
- BFH, 12.08.2015 - XI R 6/13
Rückwirkend zum 1. Juli 2004 geänderte Bemessungsgrundlage für unentgeltliche …
- FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 13 K 13374/09
Erwerb von Eigentumswohnungen: Stichtagsregelung zur Anwendung des § 4 Abs. 3 …
- FG Schleswig-Holstein, 10.02.2021 - 5 K 199/18
Dividende im Sinne das DBA-Luxemburg - Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten …
- BFH, 24.02.2022 - III R 9/20
Zum Vertrauensschutz im Steuerrecht bei unecht rückwirkenden Gesetzen
- SG Fulda, 23.02.2018 - S 4 KR 255/16
- BVerwG, 06.10.2021 - 9 C 10.20
Grundsatz des Vertrauensschutzes gilt auch gegenüber dem neuen Träger einer …
- BFH, 11.04.2018 - I R 34/15
Bewertung einer Sachausschüttung in Form einer offenen Gewinnausschüttung; keine …
- BGH, 10.07.2019 - IV ZB 22/18
Wirksamkeit der Wahl des deutschen Errichtungsstatuts in einem Erbvertrag; …
- BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18
Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen …
- FG Niedersachsen, 29.10.2015 - 5 K 80/15
Begründung einer Änderungsmöglichkeit der Steuerfestsetzung beim Leistenden gem. …
- BSG, 05.03.2014 - B 12 R 1/12 R
Rentenversicherung - Beanstandung und Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge …
- LSG Bayern, 28.02.2018 - L 2 U 200/15
Beitragsausgleichsverfahren - Beitragszuschlag ist rechtmäßig erhoben worden
- BFH, 23.10.2013 - X R 33/10
Austrittsleistung einer schweizerischen öffentlich-rechtlichen Pensionskasse ist …
- VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1416
Glücksspielrecht: Übergangsregelungen für Spielhallen verfassungsgemäß
- VG Berlin, 01.03.2013 - 4 K 336.12
Gesetzgebungskompetenz im Rahmen der Glücksspielregelungen
- BFH, 05.09.2023 - IV R 24/20
Zur Mitunternehmerstellung einer GbR; Abfärbung gewerblicher …
- FG Nürnberg, 27.11.2014 - 6 K 866/12
Hinzurechnung gemäß § 2a Abs. 4 Nr. 2 EStG i.d.F. des StBereinG 1999 für in den …
- FG Münster, 27.11.2019 - 13 K 2898/16
Körperschaftsteuer - Ist die Übergangsvorschrift des zur rückwirkenden …
- BVerwG, 19.02.2015 - 9 C 10.14
Sprungrevision; Zustimmungserklärung; Telefax; Übermittlung; Einlegung; …
- BVerfG, 29.12.2020 - 1 BvQ 152/20
Erfolglose Eilanträge betreffend das Inkrafttreten von Teilen des …
- BSG, 30.07.2019 - B 1 A 2/18 R
Krankenversicherung - Aufsichtsbehörde - Ermessen - Genehmigung eines …
- LSG Baden-Württemberg, 03.11.2020 - L 11 KR 2249/20
Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Aufrechnung durch die Krankenkasse - …
- BVerfG, 21.07.2016 - 1 BvR 3092/15
Die Ausrichtung der Steuerfestsetzungsfrist am Zeitpunkt der Schlussbesprechung …
- BVerfG, 20.09.2016 - 1 BvR 1387/15
Verfassungsbeschwerden gegen das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 nicht zur …
- BFH, 30.06.2022 - IV R 42/19
Abfärbung von Verlusten aus gewerblicher Tätigkeit auf die im Übrigen …
- FG Saarland, 20.05.2020 - 2 K 1251/17
Umfang der Abzugsfähigkeit von Aufwendungen in doppelter Haushaltsführung
- OLG Düsseldorf, 29.09.2021 - 3 Kart 210/20
Beschwerde gegen einen Beschluss der Bundesnetzagentur Antrag auf Genehmigung der …
- BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 4.19
Vereinbarkeit von § 4 Abs. 2a Satz 8 KHEntgG a.F. (Geltung des für das Jahr 2013 …
- BFH, 26.03.2021 - IX B 45/20
Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 17 EStG, …
- FG Köln, 14.03.2024 - 7 V 10/24
Finanzamt darf einen Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite …
- BFH, 16.12.2014 - VIII R 30/12
Folgeänderungen nach § 32a KStG bei festsetzungsverjährten …
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 115/11
Ausscheiden eines Arbeitgebers aus einer Beteiligungsvereinbarung mit der …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 KN 128/15
Ledigenzuschlag; Normenkontrolle; Ärztekammer; Ärzteversorgung
- BFH, 28.10.2015 - I R 65/13
Körperschaftsteuererhöhung: Verfassungsmäßigkeit der ausschüttungsunabhängigen …
- AG Essen, 13.01.2021 - 13 C 278/20
COVID-19-Gutscheinlösung gültig
- FG Münster, 09.03.2023 - 10 K 1726/18
Gewinnerhöhende außerbilanzielle Hinzurechnung eines sog. besitzzeitanteiligen …
- BSG, 19.02.2014 - B 6 KA 10/13 R
Vertragsärztliche Versorgung - Sicherstellung der Altersversorgung der …
- BFH, 17.01.2013 - VI R 32/12
Rückwirkende Anwendung des § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG i. d. F. des JStG 2007
- LSG Bayern, 23.01.2018 - L 3 U 29/15
Schwere eines Arbeitsunfalls
- FG Münster, 15.03.2016 - 15 K 1553/15
Eingeschränkter Vertrauensschutz für Bauleistende
- OLG Karlsruhe, 27.08.2014 - 6 U 116/11
VBL-modifiziertes Erstattungsmodell II
- VG Cottbus, 22.09.2020 - 4 K 1787/14
Beiträge
- VGH Hessen, 18.07.2019 - 5 A 506/18
- BFH, 10.12.2014 - I R 76/12
Körperschaftsteuererhöhung: Ausschüttungsunabhängige Nachbelastung des …
- FG Köln, 19.03.2024 - 4 K 2717/09
- BFH, 23.11.2021 - I R 5/18
Unionsrechtmäßigkeit der Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen …
- OVG Niedersachsen, 24.06.2016 - 8 LC 31/16
Absenkung des Ledigenzuschlags von 20 % auf 10 % in der Satzung des …
- BFH, 06.03.2013 - I R 14/07
Rückwirkende Hinzurechnung von Dividenden aus Auslandsbeteiligungen nach § 8 Nr. …
- BFH, 06.03.2013 - I R 10/11
Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im …
- BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 5.19
Verlängerung der Geltungsdauer des Mehrleistungsabschlags nach § 4 Abs. 2a Satz 8 …
- BVerfG, 11.08.2020 - 1 BvR 2654/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Sicherung der …
- BVerfG, 11.05.2015 - 1 BvR 741/14
Keine Grundrechtsverletzung durch Versagung eines Billigkeitserlasses (§§ 163, …
- OVG Niedersachsen, 30.09.2020 - 9 LC 110/18
Ablösung; Abnahme; Aufrechnung; Ausschlussfrist; Bebauungsplan; Beitrag; …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 2062/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- VG Trier, 09.09.2014 - 1 K 711/14
Beamtenalimentation - Professorenbesoldung -; Zulässigkeit der "Umwidmung" von …
- FG Köln, 08.11.2018 - 7 K 3022/17
Keine Steuerpause bei der Erbschaftsteuer
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 8449/09
LKW-Maut ist rechtmäßig
- BFH, 24.02.2014 - XI B 15/13
Kindergeld: Absenkung der Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern durch …
- VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5220/14
Erstattungsanspruch eines Speditionsunternehmens von zu viel gezahlten …
- BFH, 23.08.2017 - VI R 70/15
Hinweis des Finanzamts auf den Wegfall der Besteuerung nach Durchschnittssätzen - …
- OVG Niedersachsen, 17.02.2020 - 2 MN 379/19
Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolleilantrag; …
- BSG, 19.03.2015 - B 12 KR 16/14 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung der …
- BFH, 11.08.2021 - I R 38/19
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Ausschüttungen eines Wertpapierfonds im …
- VG Oldenburg, 25.04.2017 - 7 A 1271/16
Altersrente; offenes Deckungsplanverfahren; Eigentumsgarantie; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.04.2016 - 2 A 11124/15
Neuregelung der Professorenbesoldung in Rheinland-Pfalz verfassungsgemäß
- BFH, 21.05.2015 - IV R 15/12
Wertaufholungsgebot verstößt nicht gegen Art. 20 Abs. 3 GG - Kein erhöhter …
- OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11
Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die …
- BVerwG, 26.01.2022 - 9 C 5.20
Grundwasserentnahmeentgelt für die Hebung von Grubenwasser im Saarland rechtmäßig
- BFH, 02.04.2014 - V R 62/10
Die Absenkung der Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld vom 27. auf das …
- FG München, 08.02.2023 - 4 K 2771/21
Feststellung des Wert eines Anteils an einer Kapitalgesellschaft
- FG Nürnberg, 13.12.2016 - 1 K 1214/14
Körperschaftsteuer 2005 - 2008 sowie Gewerbesteuermessbetrag 2005 - 2008
- BFH, 13.12.2012 - IV R 51/09
Keine Kürzung von im Jahr 2000 geleisteten Aufwendungen aufgrund von erstmals …
- BVerfG, 07.04.2021 - 1 BvR 176/15
Verletzung des Grundsatzes der Rechtssicherheit durch Fehlen einer zeitlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 22.06.2020 - 6 A 5.18
Vergütung von Tagespflegepersonen im Landkreis Märkisch-Oderland unzureichend
- OVG Niedersachsen, 02.08.2017 - 8 ME 90/17
Härte; Rückwirkung; Wohnsitzbeschränkung; Wohnsitzverpflichtung
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.06.2016 - 9 B 31.14
Heranziehung zu einem Anschlussbeitrag für die Trinkwasserversorgung; Rückwirkung …
- FG Köln, 20.04.2016 - 4 K 2717/09
§ 32a KStG teilweise verfassungswidrig
- OLG Düsseldorf, 23.03.2022 - 3 Kart 25/21
1. Die unter Tenorziffer 3 der Festlegung vom 12.2020 (BK4-12-656A02) …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.12.2013 - VerfGH 13/11
Kommunale Verfassungsbeschwerde gegen Vorteilsabschöpfung nach § 7a Satz 2 bis 4 …
- BFH, 23.10.2013 - X R 21/12
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 23. 10. 2013 X R 3/12 - Steuerpflicht …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 894/18
- VG Osnabrück, 24.09.2013 - 1 B 36/13
Mehrfachkonzession; Mehrfachspielhalle; Spielhallenerlaubnis; Stichtag; …
- VG Darmstadt, 29.11.2017 - 3 K 1650/16
Mehrleistungsabschlag im Krankenhausrecht
- VG Köln, 02.06.2015 - 14 K 5222/13
Anforderungen an die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung …
- FG Münster, 10.01.2013 - 5 K 4513/09
Abziehbarkeit von Stillhalterprämien und Zinsaufwendungen im Zusammenhang mit der …
- VerfGH Bayern, 21.04.2021 - 85-VII-20
Erfolglose Popularklage gegen besoldungsrechtliche Übergangsvorschrift
- LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2016 - L 7 KA 100/13
Arzneimittel-Richtlinie - (auch rückwirkende) Streichung eines Medizinprodukts - …
- BVerfG, 26.04.2015 - 1 BvR 1420/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Systemwechsel bei der Versorgungsanstalt …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2021 - 2 LA 216/17
Ausbaubeitrag für Anliegerstraße im Amtsbereich Lütjenburg hat Bestand
- VGH Bayern, 29.11.2013 - 10 CS 13.1966
Untersagungsverfügung für drei Spielhallen in einem Gebäudekomplex; Neue …
- BFH, 24.08.2016 - X R 11/15
Keine Altersvorsorgezulage für Angehörige eines ausländischen …
- VGH Baden-Württemberg, 14.10.2022 - 8 S 2135/21
Rechtswidrige Untersagung der Errichtung zweier ihr im vereinfachten Verfahren …
- BSG, 26.05.2021 - B 6 KA 8/20 R
Vertragsärztliche Versorgung - Veröffentlichung von Beschlüssen des …
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1017/10
Rückwirkende Festsetzung der Höhe der Autobahnmaut für schwere Nutzfahrzeuge …
- VG Köln, 30.09.2014 - 14 K 1018/10
Verpflichtung zur Entrichtung der festgesetzten Mautsätze für die i.R.d. …
- FG Köln, 23.10.2014 - 10 K 3473/12
Steuerfalle bei der Ausübung von Bezugsrechten aus "Altanteilen" geschlossen
- OVG Hamburg, 24.06.2014 - 4 Bs 279/13
Erlaubnispflicht für bereits bestehende Spielhalle
- BFH, 06.08.2019 - VIII R 26/17
Sonderabschreibungen nach § 7g EStG a.F. für nach dem 31.12.2007 angeschaffte …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.03.2015 - 20 A 1488/13
Einbeziehung der tätigkeitsbezogenen Anforderungen bei der Prüfung der …
- FG Düsseldorf, 15.04.2013 - 6 K 4270/10
Körperschaftsteuererhöhung durch vororganschaftliche Mehrabführungen - Saldierung …
- OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 2 KN 378/19
Gesamtnote; Modulprüfung; Normenkontrollantrag; Prüfungsordnung; unechte …
- FG Köln, 26.06.2020 - 4 K 3437/11
Vorliegen eines Gewerbebetriebs beim Bezug von Einkünften aus der Beteiligung an …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2020 - 2 L 463/16
Heranziehung zur Kreisumlage nach Haushaltssatzungsänderung; Verstoß gegen die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2017 - 1 A 661/16
Verfallen der aus Vorjahren angesparten Urlaubsansprüche eines Bundesbeamten
- OLG Nürnberg, 14.05.2013 - 1 Kart 1518/12
Befreiung von den Netznutzungsentgelten: Rückwirkende Anwendbarkeit der …
- FG Münster, 10.08.2022 - 13 K 559/19
Passive Entstrickung führt nicht zur Besteuerung
- BFH, 10.01.2017 - VII R 26/14
Zum Umfang des Entlastungsanspruchs beim Verbringen von Biokraftstoffen in andere …
- VG Stade, 10.12.2014 - 6 A 2797/13
Notwendigkeit einer Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle
- FG Sachsen, 13.11.2014 - 2 K 1399/14
Scheidungskosten keine außergewöhnlichen Belastungen
- FG Rheinland-Pfalz, 16.08.2023 - 1 K 1472/13
§ 1 AStG 2003 verstößt gegen die Niederlassungsfreiheit - § 1 AStG: Abgrenzung …
- LSG Baden-Württemberg, 26.01.2022 - L 5 R 968/19
- FG München, 25.06.2019 - 6 K 1543/16
Besteuerungsgrundlage für Gewerbesteuer
- FG Münster, 20.06.2018 - 10 K 3981/16
Hinzurechnung von Aktienverlusten im Jahr 2003 ist keine unzulässige Rückwirkung
- BVerwG, 24.02.2017 - 2 C 6.16
Altersteilzeit; Arbeitsphase; Beamter; Blockmodell; Dienstleistungsphase; …
- VG Hamburg, 03.04.2013 - 15 K 2113/09
Ausstellung eines Sportküstenschifferscheins ohne Prüfung; Stichtagsregelung; …
- VG Saarlouis, 05.06.2020 - 3 K 302/19
Sanierungsausgleichsbetrag: Zeitliche Grenze für die Erhebung einer Vorauszahlung
- VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17
Asylantrag; Asylgesuch; Beschäftigungserlaubnis; Beschäftigungsverbot; sicherer …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 702/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- LSG Hessen, 01.03.2013 - L 6 AS 42/12
Arbeitslosengeld II - Streichung des befristeten Zuschlages - unechte Rückwirkung …
- FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1075/11
Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011
- VGH Bayern, 28.08.2013 - 10 CE 13.1414
Auch mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § …
- VGH Baden-Württemberg, 06.04.2022 - 1 S 690/22
Corona-Krise; einstweiliger Rechtsschutz; Ausstellung eines Genesenennachweises
- OVG Hamburg, 12.02.2019 - 3 Bf 116/15
Inhalt und Reichweite von § 8 DSchG
- VGH Bayern, 23.10.2018 - 3 BV 16.382
Verfassungsgemäßheit der Verringerung der Leistungsbezüge bei der …
- FG Hamburg, 08.01.2020 - 6 V 270/19
Aufhebung der Vollziehung: Gewerbesteuerliche Kürzung bei Schifffahrtsunternehmen
- VGH Bayern, 15.03.2023 - 12 ZB 21.2983
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag gegen Festsetzung des …
- OVG Rheinland-Pfalz, 15.12.2015 - 2 A 11055/14
Anrechnung von Leistungsbezügen auf das Grundgehalt von Professoren
- VGH Bayern, 15.01.2020 - 3 ZB 18.1697
Erfolgloser Berufungszulassungsantrag mangels Vorliegens eines Zulassungsgrundes
- OVG Berlin-Brandenburg, 01.09.2014 - 3 S 46.14
Gymnasium; Aufnahme; 7. Klasse; Aufnahmeentscheidung; Geschwisterkindregelung; …
- VG Köln, 28.10.2022 - 12 L 1172/22
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14008/19
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Festsetzung von Erbschaftsteuer bei einem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.03.2021 - 12 B 3.20
Heranziehung forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke zur Umlage des …
- FG Baden-Württemberg, 29.11.2017 - 4 K 3397/15
Gerechtfertigte unechte Rückwirkung des § 40a Abs. 1 S. 2 KAGG auf den …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2015 - 3 A 5.14
Schülerbeförderung Brandenburg; Kosten; Satzung; Landkreis; Änderung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.08.2015 - 2 A 11059/14
Übernahme von Versorgungsleistungen durch Gemeinde im Fall des Antragsruhestandes …
- OVG Sachsen, 25.03.2014 - 2 A 520/12
Nachträgliche Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist" durch Ablegung …
- OLG Düsseldorf, 12.08.2020 - 3 Kart 895/18
Höhe der Vergütung für Redispatch-Maßnahmen der Übertragungsnetzbetreiber
- FG Köln, 10.11.2015 - 10 K 410/14
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Steuerbesitzdividenden in Falle der …
- OLG Karlsruhe, 12.03.2015 - 12a W 3/15
Spruchverfahren: Statthaftigkeit des Verfahrens bei Abfindungsangebot im Rahmen …
- VG Frankfurt/Main, 29.09.2021 - 5 K 1270/18
EEG 2014: Kein Verstoß gegen Rückwirkungsverbot durch Ausschluss des Abzugs der …
- VG Potsdam, 29.03.2019 - 1 K 996/18
Hochschulrecht (ohne NC-Verfahren) einschl. hochschulrechtliche Abgaben
- SG Aachen, 10.07.2018 - S 14 KR 515/17
Erstattungsanspruch der Krankenkasse von gezahlten Aufwandspauschalen auf …
- FG Baden-Württemberg, 16.04.2018 - 10 K 201/17
Vorliegen eines Steuerstundungsmodells bzw. einer modellhaften Gestaltung i.S. …
- VGH Bayern, 08.04.2014 - 22 CS 14.224
Bestandsschutz bei erst während der Vorbereitung des neuen …
- VG Halle, 28.04.2021 - 6 A 116/19
- VG Berlin, 06.12.2018 - 8 K 449.16
Bestätigung der Dauer der Nachwirkungsfrist der öffentlichen Förderung von …
- VG Augsburg, 31.10.2013 - Au 5 K 13.262
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- OLG Düsseldorf, 12.12.2012 - 3 Kart 46/12
Keine Befreiung von den Stromnetzentgelten für 2011
- FG Köln, 05.08.2020 - 3 K 3319/17
Materielle Verfassungsmäßigkeit des Verbots Verbot des Abzugs der tatsächlichen …
- OVG Niedersachsen, 25.02.2020 - 13 LA 50/19
Antrag auf Zulassung der Berufung; Berufsausübungsfreiheit; Eigentum; …
- FG Niedersachsen, 16.05.2013 - 1 K 166/12
Abziehbarkeit von Zahlungen i.R.e. schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs als …
- FG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 14 K 14009/19
(Inhaltsgleich mit Urteil des FG Berlin-Brandenburg vom 19.05.2021
- BVerwG, 25.11.2020 - 8 C 21.19
Härteausgleich zwischen kreisangehörigen Gemeinden für Aufwendungen im …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1077/13
Verlängerung der Frist des § 49 Abs. 2 GewO für eine vor dem 30.06.2012 und "auf …
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1266/13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle: …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 2620/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- FG Hamburg, 24.11.2022 - 6 K 68/21
Vorlage an das BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Rückwirkung von Neuregelungen …
- BVerwG, 24.11.2014 - 9 BN 3.14
Rechtmäßigkeit einer Aussetzungsregelung bezüglich einer Erhebung der Jagdsteuer
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1341/13
Verhältnis von glückspielrechtlicher Übergangsregelung zur gewerberechtlichen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.09.2014 - 3 S 47.14
Oberschule; Aufnahme; Schuljahr 2014/2015; Änderung des Schulgesetzes; vorrangige …
- FG München, 03.06.2014 - 13 K 1443/11
Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs nach § 10d Abs. 4 Satz 6 EStG
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2013 - 19 A 820/11
Benachteiligung von G8-Gymnasiasten bei Fahrkosten verfassungswidrig
- VGH Bayern, 27.09.2018 - 3 BV 15.2710
Verringerung von Hochschulleistungsbezügen
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.08.2018 - L 10 VE 4/16
Anspruch auf Berufsschadensausgleich nach dem BVG; Verfassungsmäßigkeit der …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1477
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1277/12
Anspruch eines weißrussischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 173/16
Grundsicherung für Arbeitsuchende - rückwirkende Einführung des …
- VGH Bayern, 22.10.2013 - 10 CE 13.2008
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen an …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1802
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- EGMR, 25.10.2005 - 58453/00
Rechtssache N. gegen DEUTSCHLAND
- FG Schleswig-Holstein, 27.04.2022 - 5 K 48/21
Teilweise inhaltsgleich mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen FG vom 27.04.2022 …
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.05.2019 - 1 N 56.18
Schornsteinfegerrecht; wiederkehrende Überprüfung; Luftvolumenstrommessung; …
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 976/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit einer …
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CS 13.1715
Betriebseinstellungsverfügung; mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2023 - 4 A 325/21
Zustehen eines Anspruchs eines Betroffenen auf Eintragung in die Liste der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1276/12
Anspruch eines italienischen Staatsangehörigen auf Bewilligung von Leistungen der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1572/12
Rechtmäßigkeit des Wegfalls des Kinderteilerlasses im Zusammenhang mit der …
- FG Hamburg, 29.08.2023 - 3 K 181/20
Gewerbesteuer: Keine Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Nr. 3 GewStG um …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 2109/13
Anordnung der Schließung einer Spielhalle
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1252/12
Anspruch eines Schülers auf Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung …
- BSG, 24.08.2016 - B 1 KR 69/16 B
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 363/14
Anordnung der Schließung einer Spielhalle
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2014 - 3 S 43.14
Brandenburg; Zulassung zur Nichtschülerprüfung im Bildungsgang Sozialwesen; sog. …
- FG Köln, 19.02.2014 - 13 K 3955/09
Keine Feststellung "finaler Verluste" in den Verlustentstehungsjahren
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 58/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- OVG Niedersachsen, 25.03.2021 - 1 LB 171/18
Amtshandlung; antragsgebunden; Antragstellung; Beendigung; Bestimmtheit; …
- VG Saarlouis, 06.11.2014 - 1 K 1501/13
Spielhallenerlaubnisse zum Betrieb zweier Spielhallen
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1571
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1834
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- VG Freiburg, 25.04.2013 - 5 K 212/13
Zusätzliche Erlaubnis für bestehende Spielhalle - zur Übergangsregelung in § 51 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1994/11
Gewährung eines Kinderteilerlasses nach § 18b Abs. 5 BAföG über den 31. Dezember …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 41/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 59/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 109/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 42/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 43/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- FG Schleswig-Holstein, 27.04.2022 - 5 K 46/21
Unentgeltliche Übertragung von Mitunternehmeranteilen an einer …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 74/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände
- VG Potsdam, 20.07.2017 - 1 K 4766/15
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Greifswald, 17.03.2015 - 4 A 721/13
Gültigkeit der Übergangsfrist des § 29 Abs 4 S 2 GlüStV (juris: GlüStVtr MV) nur …
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.1539
Untersagung des Betriebs einer Spielhalle; baulicher Verbund mehrerer …
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.990
Feststellungsklage; Verpflichtungsklage; Verfassungskonformität des GlüStV; …
- VG München, 27.03.2014 - M 15 K 13.2854
Ausbildungsförderung für den Besuch einer privaten Realschule mit Internat, die …
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1568
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis
- VG Saarlouis, 19.11.2013 - 1 L 833/13
Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Feststellung der Vereinbarkeit von …
- VG Augsburg, 31.10.2013 - Au 5 K 13.604
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- VGH Bayern, 07.10.2013 - 10 CE 13.1710
Mehrere Spielhallen in einem Spielcenter; neue glücksspielrechtliche …
- VGH Bayern, 30.09.2013 - 10 CE 13.1534
Mit der einjährigen Übergangsfrist für bereits bestehende Spielhallen in § 29 …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - 12 A 1275/12
Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung gegenüber einer polnischen …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 57/21
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- VG Frankfurt/Oder, 26.09.2018 - 5 K 339/15
Nachträgliche Erhöhung der Abgaben für Wasser- und Bodenverbände; echte …
- VG Potsdam, 13.07.2017 - 1 K 410/16
Abgaben für Wasser- und Bodenverbände einschl. deren Umlage
- VG Würzburg, 27.04.2016 - W 6 K 15.1167
Entzug der Fahrerlaubnis
- VG Gießen, 27.01.2016 - 6 K 1343/14
Gewerbliche Rechte bei einer Segelflugzeugpilotenlizenz nach der Verordnung (EU) …
- VGH Bayern, 18.01.2016 - 11 CS 15.2598
Keine Beanstandung des Fahreignungs-Bewertungssystems
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2013 - L 9 AL 82/12
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 962/11
Anspruch auf Gewährung eines sog. Kinderteilerlasses wegen Kinderbetreuung bei …
- FG Münster, 23.08.2022 - 15 K 791/19
Streit über über die Besteuerung einer Abfindungszahlung; Nachforderung von …
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.1573
Betrieb einer Spielhalle ohne die erforderliche glücksspielrechtliche Erlaubnis; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 1790/12
Bewilligung von Leistungen der Ausbildungsförderung ab dem 1. Januar 2010 für den …
- VG Frankfurt/Oder, 21.11.2019 - 5 K 2765/16
- VG Ansbach, 09.08.2013 - AN 4 E 13.01186
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Schließung von Spielhallen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2013 - 14 A 1763/12
Rechtmäßigkeit der Anordnung der rückwirkenden Inkraftsetzung der Satzung bzgl. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2013 - 12 A 1020/12
Gewährung eines weiteren Kinderteilerlasses i.R.e. …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2012 - 6 A 1307/12
Antrag des Direktors der aufgelösten Zentralstelle für die Vergabe von …
- VG Aachen, 26.10.2012 - 9 K 2372/10
Anspruch einer anerkannten Ersatzschule auf höhere Refinanzierung der …
- FG Niedersachsen, 08.11.2022 - 8 K 43/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
Keine verfassungswidrige Verletzung schutzwürdigen Vertrauens durch die …
- VG Frankfurt/Oder, 20.11.2019 - 5 K 1221/16
- VG Augsburg, 08.05.2014 - Au 5 K 13.975
Feststellungsklage; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- VG Augsburg, 12.12.2013 - Au 5 K 13.572
Mehrere Spielhallen in einem Gebäude; neue glücksspielrechtliche Anforderungen; …
- VG Ansbach, 19.08.2013 - AN 4 E 13.01180
(Kein) Anspruch auf einstweilige Anordnung, die Rechtmäßigkeit des Betriebs von …
- LG Kaiserslautern, 17.04.2023 - 5 T 2/23
Rückwirkende Unpfändbarkeit von Energiepreispauschale
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01263
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01265
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Ansbach, 29.04.2014 - AN 4 K 13.01154
Verbot von Mehrfachkonzessionen; unechte Rückwirkung; Übergangsfrist; Stichtag; …
- VG Saarlouis, 27.11.2013 - 1 L 1292/13
Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach dem Übergangsrecht; …
- VG Arnsberg, 26.02.2016 - 5 K 3317/15
Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Albanien als sicherem …
- VG Ansbach, 29.08.2013 - AN 4 E 13.01291
(Kein) Anspruch auf Feststellung, dass Spielhallen einstweilen als mit den §§ 24 …
- FG Köln, 13.11.2012 - 13 K 539/04
Keine Verfassungswidrigkeit der Neuregelung zum betrieblichen Schuldzinsenabzug
- VG Karlsruhe, 13.01.2022 - 5 K 3293/19
Versorgungsabgabe; unechte Rückwirkung; Duldungs- und Anscheinsvollmacht